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Wasserhaushaltsgesetz 

Zertifkat über die Anerkennung als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

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Zertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz

Zertifkat über die Anerkennung als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Tätigkeiten des Fachbetriebes gemäß Wasserhaushaltgesetz:

 

Errichten und  Instandsetzen von:

 

1. Blockheizkraftwerke

2. Notstrom-/Netzersatzanlagen

3. Elektro- und MSR-Einrichtungen

Fachbetriebspflicht in Deutschland

Das Wasserhaushaltsgesetz fordert für bestimmte Tätigkeiten die Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Auch der Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ist dafür verantwortlich, dass nur Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden, die diese Zertifizierung besitzen.

Rechtsgrundlage für die Fachbetriebspflicht in Deutschland sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Das Errichten, Instandsetzen, Stilllegen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen darf gemäß § 45 AwSV nur durch dafür qualifizierte Betriebe, den Fachbetrieben nach WHG, erfolgen.

Nach § 62 AwSV bedürfen diese Betriebe einer Zertifizierung.

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